Zweirad

Zweiradklassen

Wir haben einen eigenen Fahrzeugpark.

Neue Motorräder der Marke KAWASAKI (Z 650 & Z 125) zählen zu unseren Fahrschulmotorrädern. Eine tiefergelegte Variante der KAWASAKI Z650 bietet auch „kleineren“ die Möglichkeit den Führerschein zu erwerben. Für die Klasse AM (15)  stehen Roller der Marke APRILIA und MBK

Bei einer „Sitzprobe“ finden wir gemeinsam heraus, was Möglich ist!

Die Motorradausbildung ist einer unserer Steckenpferde! Seit über vier Jahrzehnten sind wir als „Die Motorradfahrschule“ in Düren bekannt! Auch Motorrad zu Motorradausbildung gehört bei uns zum Ausbildungskonzept u.v.m.

Nachfolgend unsere Ausbildungsklassen

Führerscheinklasse Zweirad AM

Ausbildung

  • Mindestalter: 15  (hier bei uns in NRW)
  • Ausbildung:
  • Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung
  • und praktische Prüfung

Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass
  • mit Meldebestätigung

Merkmale

Zweirädrige Krafträder mit
  • bbH. max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Krafträder mit
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor

Vierrädrige Krafträder mit
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor

Führerscheinklasse Zweirad A1

Ausbildung

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM

Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

  • Krafträder mit:
  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
  • oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Führerscheinklasse Zweirad A2

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als
0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW
Motorleistung abgeleitet sind.

Führerscheinklasse Zweirad A

Ausbildung

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
  • 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Stundenpensum

Dein DIREKTEINSTIEG ohne Vorbesitz

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr
als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­
geschwindigkeit von mehr als 45 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten
Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbren­
nungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.