Traktor

Die landwirtschaftlichen Strukturen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Kleine Höfe werden von großen Betrieben übernommen, spezielle Arbeiten werden auf Lohnunternehmer übertragen. Deshalb kommen heute größere landwirtschaftliche Arbeitsgeräte und schnellere Schlepper zum Einsatz. Um diese fahren zu können, wurde die Klasse T geschaffen.

Nachfolgend unsere Ausbildungsklassen

Führerscheinklasse Traktor L

Ausbildung

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorieprüfung

Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Zugmaschinen:

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    bbH max. 40 km/h
    mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
    bbH max. 25 km/h
    auch mit Anhänger

Führerscheinklasse Traktor T

Ausbildung

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 6

Voraussetzungen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Zugmaschinen:

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    bbH max. 60 km/h
    für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
    auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    bbH max. 40 km/h
    auch mit Anhänger