Förderprogramm Ausbildung
Aus- und Weiterbildung
Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen oder Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer schaffen (Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung).
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Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
Diese finden sie unter: BAG Förderperiode 2020
Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12t zGG) sein. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.