Förderprogramm Ausbildung

Aus- und Weiterbildung
Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen oder Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer schaffen (Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung).

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
Diese finden sie unter: BAG Förderperiode 2020

Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12t zGG) sein. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Das Programm WeGebAU

Zwar ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Arbeitsagentur, für die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu sorgen, sondern darum müssen sich die Firmen und ihre Beschäftigten selbst kümmern. Doch gibt es gewisse Ausnahmen von dieser Regel. So haben alle gering qualifizierten Arbeitnehmer vergleichsweise ein sehr viel höheres Risiko, arbeitslos zu werden, ebenso auch ältere Arbeitnehmer im Vergleich zu jungen. Ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer tragen das höchste Risiko von allen Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt. Genau diese Hochrisikogruppen beteiligen sich aber am wenigsten von allen an Weiterbildungsmaßnahmen.

Es liegt daher im Interesse der Allgemeinheit, diese Gruppen besser zu qualifizieren, um ihr Risiko zu verringern, arbeitslos zu werden und damit Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Die Agentur für Arbeit kann hier vorbeugend eingreifen, um größere „Folgeschäden“ zu verhindern. Seit 2006 gibt es daher im Rahmen eines besonderen Programms die Möglichkeit, Weiterbildungen für ältere und/oder gering qualifizierte Arbeitnehmer zu finanziell zu fördern. Die Förderung soll hierbei ein erster Anschub für die Weiterbildung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen sein

WeGebAU (QCG) (Abkürzung für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen / Qualifizierungschancengesetz (seit 1. Januar 2019)) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit.

Damit eine Förderung nach dem Programm WeGebAU gewährt wird, müssen u.a. die folgenden Bedingungen erfüllt sein. Arbeitnehmer können gefördert werden wenn: die Weiterbildung bis Ende 2011 begonnen hat und mind. 56 Unterrichtseinheiten beinhaltet.

Allgemein sollen Unternehmen und Mitarbeiter für den digitalen Wandel fit gemacht werden: Zentral ist hierbei, die Weiterbildung zu fördern. Dies geschieht durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) mittels Beratung und Geld. Diese Pläne sollen mit Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden

Fragen Sie unseren Förderberater. Gerne machen wir einen Beartungstermin vor Ort mit Ihnen. Nutzen Sie das richtige Angebot für Sie!