Beschleunigte Grundqualifikation

Pflicht für alle gewerblichen Fahrer im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr

Seit dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. seit dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen, wenn er die Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte.

Die beschleunigte Grundqualifikation kann bei uns durch die Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden.
Der Lehrgang umfasst insgesamt 140 Stunden (zu je 60 Minuten) sowie die Ablegung einer theoretischen Prüfung über insgesamt 90 Minuten bei der (für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen) IHK.

Eine Fahrerlaubnis für Busse oder LKW muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

Ein Einstieg in die Ausbildung ist jederzeit möglich!

Zugangsvorrausetzung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Führerschein Kl. B (der Erwerb der Klasse C1+C1E, C+CE oder D+DE kann auch nach der Teilnahme an der Beschleunigten Grundqualifikation erfolgen)
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Prüfung auf Deutsch)

Welche Möglichkeiten gibt es die Schlüsselzahl 95 zu erlangen

In der EU müssen Fahrer, welche Fahrzeuge ab 3,5t. zulässigem Gesamtgewicht fahren, dieses gewerblich praktiziert wird und sie nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen (z.B. Handwerker oder Feuerwehr), im Besitz der „Kennziffer 95“ sein.

Folgende Möglichkeiten zum Erwerb bestehen:

  1. Die 3-jährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF) oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FIF)
    (Mindestalter: 18 Jahre)
  2. Beschleunigte Grundqualifikation (140 Zeitstunden + IHK Prüfung)
    – Mindestalter: Führerscheinklasse C/CE: 21 Jahre – Führerscheinklasse C1/C1E: 18 Jahre
  3. Grundqualifikation (Lehrgang nicht erforderlich!) – Bestehen der 7,5 Stündigen IHK Prüfung ist Voraussetzung!
    Prüfungsvorbereitungslehrgang über Quell möglich: 12 Tage Vollzeitunterrich

Was kostet die beschleunigte Grundqualifikation

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.

Sofern Sie arbeitsuchend sind, haben Sie evtl. Anspruch auf einen Bildungsgutschein. In diesen Fällen werden die anfallenden Kosten durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit übernommen. Auch hierzu stehen wir Ihnen beratend gerne zur Seite.