Beschleunigte Grundqualifikation
Pflicht für alle gewerblichen Fahrer im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr
Seit dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. seit dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen, wenn er die Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte.
Die beschleunigte Grundqualifikation kann bei uns durch die Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden.
Der Lehrgang umfasst insgesamt 140 Stunden (zu je 60 Minuten) sowie die Ablegung einer theoretischen Prüfung über insgesamt 90 Minuten bei der (für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen) IHK.
Eine Fahrerlaubnis für Busse oder LKW muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Ein Einstieg in die Ausbildung ist jederzeit möglich!