FeS Seminar Punkteabbau

Freiwilliger Abbau von einem Punkt (nur möglich bis zu „Stufe Gelb“ Ermahnung 5 Punkte)
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen (Fahrlehrer, Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik) und einer verkehrspsychologischen (Verkehrspsychologe, Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie) Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen müssen durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter abgestimmt werden und aufeinander folgend durchgeführt werden (Zeitabstand eine Woche).

Teil I  (bei uns in der Fahrschule)
Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen. Sie umfasst zwei Module à 90 Minuten, umfasst verbindlich vorgeschriebene Bausteine und richtet sich nach Anlage 16 der FeV. Der zeitliche Abstand der Module beträgt mindestens1 Woche. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Teil II
Ziel der verkehrspsychologischen Einzelmaßnahme ist, dem Teilnehmer Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des regelwidrigen Verhaltens aufzuzeigen. Sie soll beim Teilnehmer Reflektionsbereitschaft erzeugen und Veränderungsbereitschaft schaffen. Sie umfasst zwei Sitzungen à 75 Minuten (Mindestabstand 3 Wochen) und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen.

Nur der I Teil kann in unserem Haus durchgeführt werden, wir beraten Sie gerne persönlich.

Seminarleiter ist Herr Stefan Wessel.

Infolink

Fahreignungsseminare sollen zu einem besseren Fahrverhalten beitragen.

Verstoßen Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht, können unterschiedliche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf sie zukommen.