BKF ONLINE Modulbuchung

(Für den gewerblichen Güter & Personenverkehr)

(Änderungen vorbehalten)

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  2. Tippen Sie den gewünschten Tag im Kalender an
  3. Bestätigen Sie durch „anklicken“ die Uhrzeit
  4. Tragen Sie bitte Ihre persönlichen Daten ein, wie in den Feldern gefordert ein.
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Sie erhalten eine Bestätigung per E Mail!

Ist ein Termin NICHT GRÜN hinterlegt, ist er leider bereits ausgebucht!

Bitte achten Sie darauf, dass die Buchungen verbindlich sind. Sollten Sie an einem Termin NICHT teilnehmen können, informieren Sie bitte umgehend die Fahrschule, da sonst Ihr Platz blockiert bleibt, wir bitten um Ihr Verständnis (spätestens 3 Tage vorher)!

(Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit 50,00€ in Rechnung gesetzt)

MODULKOSTEN: pro Modul, pro Teilnehmer *95,00 €

(*UST. befreit, gem.§4 Nr 21 UStG.)

MODULE SIND AUCH BILDUNGSGUTSCHEIN GEFÖRDERT!

Firmenseminare sind jederzeit zusätzlich möglich. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass sich Termine verschieben können bzw. Zusatztermine eingestellt werden können.

Bei zu geringer Teilnehmeranzahl behalten wir uns vor, dass jeweilige Modul nicht durchzuführen.

Die Module finden in der FS/ Düren statt

Buchen

Weiterbildung (Schlüsselzahl 95)

Gilt für Fahrer und Fahrerinnen die:
deutsche Staatsangehörige sind, Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU oder der EWR sind oder Staatsangehörige eines Drittstaates sind und bei einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden, soweit die Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchgeführt werden, für die eine Fahrerlaubnis der KI. C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D oder DE erforderlich ist.

MODULE SIND AUCH BILDUNGGUTSCHEIN GEFÖRDERT!

Bei uns können Sie Bildungsgutscheine einlösen. Sprechen Sie uns an!

Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen:

  • fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation
  • zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 für die Fahrerlaubnisklassen D1,D1E, D und DE
  • zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE

Die Weiterbildung kann zu einem früherem oder späterem Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeit der Fahrerlaubnis übereinstimmt:

  • nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation darf die Frist nicht kürzer als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre sein
  • für die Fahrerlaubnisklassen D1,D1E,D,DE die Frist vor dem 10.09.2015 liegt
  • für die Fahrerlaubnisklassen C1,C1E,C,CE die Frist vor dem 10.09.2016 liegt

Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Nach der BkrFQV sollen alle nachfolgenden Kenntnisbereiche während der 35 Weiterbildungsstunden abgedeckt werden. Diese dürfen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis durchgeführt werden. Die Inhalte der Kenntnisbereiche können zu unterschiedlichen Modulen zusammengefasst werden

Von Berufskraftfahrer zu Berufskraftfahrer

Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen sich Berufskraftfahrer (BKF) im Güterkraftverkehr, als auch im Personenverkehr regelmäßig weiterbilden (Schlüsselzahl 95).

Von Kollegen zu Kollegen, Sie verstehen uns, weil wir die gleiche Sprache sprechen. In unseren Modulschulungen ist es uns wichtig so Informativ wie möglich zu sein. Nah an der Praxis, eure Sorgen und Nöte aus dem Alltag behandeln, altes Wissen auffrischen, neues hinzu steuern.

Termine bitte in unserem Buchungssystem buchen!

Modulpreise: Modul pro Person: 85,00€
(bitte erfragen Sie Ihre Firmenkonditionen)
(Nach § 4 Nr. 21a) bb) USzg von der Umsatzsteuer befreit)
auch für das Leiblichewohl ist ausreichen gesorgt!

Wir freuen uns auf euren Besuch!