Gedrosselte Big-Bikes in Führerscheinklasse A2

Bei der Führerscheinklasse A2 dürfen nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW darstellen. Für einige Führerscheininhaber gilt für Fahrten in Deutschland jedoch ein Besitzstandschutz.

  • Es kommt auf die Leistung der ursprünglich ungedrosselten Maschine an
  • Big-Bikes dürfen nur in Deutschland mit bestimmten Fahrerlaubnissen gefahren werden
  • Hohe Strafen drohen bei Fahrten ins Ausland mit gedrosselten Big-Bikes

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Welche Motorräder dürfen gedrosselt werden?

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Nur Krafträder, die unter dieser Schwelle bleiben dürfen gedrosselt werden.

Was heißt das in der Praxis?

Bei auf 35 kW gedrosselten Maschinen ist daher immer zu prüfen, welche technischen Daten ursprünglich das nicht gedrosselte Motorrad hatte. Das ist wichtig, weil es nur eine maximale Leistung von 70 kW haben darf.